Aktuelle Regeln für den Theaterbesuch

Liebe Theaterfreunde,
am Montag, den 22. November 2021, sind neue staatliche Maßnahmen gegen die Verbreitung von Covid-19 in Kraft getreten. Wir danken Ihnen, dass Sie die staatlichen Vorschriften respektieren – wir können es nur gemeinsam schaffen! Bei der Ankunft im Theater müssen alle Zuschauerinnen und Zuschauer zukünftig nachweisen, dass eine der folgenden Einlassbedingungen erfüllt ist:

  • eine vollständige Covid-19-Impfung (die Zweitimpfung bei einem Zweidosenimpfstoff oder die Erstimpfung bei einem Einzeldosenimpfstoff müssen mindestens 14 Tage her sein)
  • Genesene benötigen einen Nachweis über einen laborbestätigten positiven PCR-Test, der maximal 180 Tage zurückliegt.
  • die Vorlage eines negativen PCR-Testergebnisses, das nicht älter als 72 Stunden ist. Gilt NUR für Personen zwischen 12 und 18 Jahren, Personen, die die Hälfte ihrer Impfung hinter sich haben, und Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können.
  • Diese Bedingungen gelten nicht für Kinder unter 12 Jahren.

Jeder, der unsere Theatersäle betritt, ist verpflichtet, eine Atemschutzmaske ohne Ausatemventil mindestens der Klasse FFP2 (KN95 / N95) zu tragen. Diese Regel gilt für die gesamte Dauer des Aufenthalts im Gebäude, mit Ausnahme des Verzehrs am Theaterbuffet. Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Nationaltheaters.

Wir freuen uns auf Ihren Besuch!

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